Unser Service: Die Beratung,
Vermögensverwaltung und Vermittlung von Wertpapieren.
Bei jedem Kundenanliegen steht die Beratung, oder zumindest die Meinung des Fachmannes, hilfreich zur Seite. Für das Verständnis der Kundenanliegen machen wir genaue Erhebungen, die Wünsche zeichnen wir auf, schlagen Umsetzungen vor und versuchen gemeinsam das Ziel zu erreichen.
Die P&F hat keine eigenen Fonds, ist nicht an bestimmte Produkte gebunden oder soll bestimmte Verkaufsziele erreichen. Auch eine einseitige Bindung an ein Institut wurde ausgeschlossen. Damit sind wir völlig unabhängig und mit Recht nur dem Kunden und seinen Wünschen verpflichtet.
Erstgespräche sind ohne Kosten. Bei der Umsetzung eines Auftrages entstehen Kosten bei der Bank oder im eigenen Haus. Die Transparenz der Kosten gegenüber den Kunden ist ein Gebot der Fairness, die Sie bei uns erwarten können.
Werden Provisionen der Bank an uns fällig, so wird das offen gelegt und Sie können sicher sein, dass keine weiteren Gebühren oder doppelte Belastungen entstehen!
Die Kosten bei Beratungsaufträge für Pensionskassen, Unternehmen und anderen Institutionen werden bei Festlegung des Auftragsumfanges bestimmt. Privatgutachten werden am Beginn budgetiert, zur Gutachtenspräsentation analog zum Gebühren-Anspruchsgesetz (GebAG) abgerechnet.
Die Beratung hat in unserem Unternehmen auch ohne Folgeauftrag den gleichen Stellenwert wie eine anschließende Umsetzung der Ziele. Auch ein Architekt kann sich in der Planung verwirklichen, ohne einen Auftrag zur Bauausführung und Überwachung zu erhalten.